VON HANNAH ALTEHENGER (UMEA)
Dieser Beitrag erscheint als Teil des Themenschwerpunkts „A view from elsewhere“.
Im deutschen akademischen System werden Abschlussarbeiten von derselben Person betreut und bewertet. Im schwedischen akademischen System ist es hingegen gängige Praxis, Betreuer- und Bewerterrolle zu trennen. An der Universität Umeå, von wo dieser Bericht stammt, wird dies für alle Arten von Abschlussarbeiten so gehandhabt, angefangen von der Bachelorarbeit bis hin zur Doktorarbeit. Wer betreut, bewertet nicht. Wer bewertet, betreut nicht. Was spricht für diese Herangehensweise und was möglicherweise dagegen?
Weniger Bewerterbias
Beginnen wir mit den Vorteilen. Jede(r), der schon einmal die Betreuerrolle innehatte, weiß, dass es unvermeidlich ist, dass sich im Laufe eines Betreuungsprozesses ein bestimmtes Bild des betreuten Studierenden im eigenen Kopf formt. Dieses Bild schließt nicht nur Urteile über philosophische Fähigkeiten mit ein, sondern auch eine Reihe von weiteren, häufig automatisch generierten Urteilen über Gender, sozialen Hintergrund, kulturellen Hintergrund und Persönlichkeit der betreuten Studierenden. Es liegt auf der Hand, dass solche Urteile Bewertungen auf vielfache Weise verzerren können—und zwar selbst dort, wo sich die betreuende Person dieses Umstandes bewusst ist und versucht, ihr eigenes Urteil vor Verzerrungen zu schützen.
Ein weiterer nicht zu unterschätzender verzerrender Faktor ist der Entstehungsprozess der Arbeit. Eine Person, die eine Arbeit gleichzeitig betreut und bewertet, wird möglicherweise einen Studierenden, der sich im Laufe des Betreuungsprozesses gesteigert hat oder mit der Fertigstellung der Arbeit zu kämpfen hatte, milder bewerten als einen Studierenden, für den dies nicht gilt; dies mag sich zwar zunächst richtig anfühlen, erscheint aber bei näherer Betrachtung unfair. Oder sie wird eine Studierende härter bewerten, die sich im Laufe des Betreuungsprozesses als persönlich schwierig erwiesen hat, als eine Studierende, mit der es auf der persönlichen Ebene keine Probleme gab. Auch besteht die Gefahr die eigene Betreuungsarbeit mitzubewerten, z.B. wenn man eine Arbeit, die man selbst inhaltlich stark geprägt hat (durch das Einbringen eigener Ideen im Betreuungsprozess), milder bewertet als eine Arbeit, für die das nicht gilt.
Sind Betreuer und Bewerter verschiedene Personen, kann der Einfluss von solchen verzerrenden Faktoren reduziert oder gegebenenfalls sogar vollständig eliminiert werden (z.B. dann, wenn man eine Trennung der Betreuer- und Bewerterrolle mit Anonymisierungsmaßnahmen kombiniert). Durch die Trennung von Betreuer- und Bewerterrolle befindet sich der Bewerter hinter einer Art „Schleier des Nichtwissens“: ihm fehlt Wissen über verschiedene für die Bewertung einer Abschlussarbeit irrelevante Faktoren, die sein Urteil verzerren können. Hierdurch werden Studierende vor verschiedenen Formen von „Bewerterbias“ geschützt und die Fairness von Bewertungen erhöht.
Weniger Betreuermacht
Ein weiterer Vorteil einer Trennung von Betreuer- und Bewerterrolle ist eine Reduktion von Betreuermacht. Dies ist aus verschiedenen Gründen wünschenswert.
Der erste offensichtliche Grund ist, das weniger Betreuermacht betreute Studierende vor verschiedenen Formen von Machtmissbrauch schützt. Natürlich haben Betreuer auch dann noch erhebliche Macht über betreute Studierende, wenn sie die Arbeit am Ende nicht bewerten. Sie können bessere oder schlechte Betreuung anbieten, und nach Abschluss des Betreuungsverhältnisses positivere oder negative Empfehlungsschreiben verfassen. Und gerade im deutschen System hängen Finanzierungen von Promotionen (zu) oft allein vom Betreuer ab. Aber gleichzeitig ist auch klar, dass eine Person, die nur betreut und nicht bewertet, weniger Macht hat als jemand, der diese Rollen in Personalunion vereinigt. Insbesondere im deutschen akademischen System, in dem betreuende Personen oft erhebliche Macht über betreute Personen besitzen, ist eine Reduktion von Betreuermacht klarerweise erstrebenswert. Unter anderem ist zu erwarten, dass es Studierenden leichter fallen wird, sich über Betreuungsmissstände zu beschweren, wenn Betreuer und Bewerter verschiedene Personen sind.
Besserer Schutz vor Machtmissbrauch ist aber nicht der einzige Grund, warum weniger Betreuermacht eine gute Sache ist. Ein weiterer, weniger offensichtlicher Grund ist, dass weniger Betreuermacht bessere Betreuungsbeziehungen ermöglicht. Trennt man Betreuer- und Bewerterrolle, können Studierende die betreuende Person nun ausschließlich als „Coach“ wahrnehmen, d.h. als jemanden, dessen Aufgabe es ist, sie darin zu unterstützen, ihre philosophischen Kompetenzen weiterzuentwickeln und eine, gegeben ihre philosophischen Kompetenzen, bestmögliche Abschlussarbeit zu schreiben. Hingegen müssen sie die betreuende Person nicht länger als „Richter“ wahrnehmen, d.h., als jemanden, der ein positives oder negatives Urteil über ihre Abschlussarbeit fällt, das ihre akademische Zukunft möglicherweise massiv beeinflusst. Es ist daher zu erwarten, dass durch eine Trennung von Betreuer- und Bewerterrolle Interaktionen mit der betreuenden Person für Studierende angenehmer werden, und dass sich – gegeben die plausible Zusatzannahme, dass starke Machtasymmetrien typischerweise schlecht für Beziehungen sind – Betreuungsbeziehungen tendenziell verbessern werden.
Doppeltes Feedback und stärkere Qualitätskontrolle
Eine Trennung von Betreuer- und Bewerterrolle führt dazu, dass Studierende für ihre Abschlussarbeit—einschließlich ihrer Bachelorarbeit— standardmäßig von mindestens zwei Personen Feedback erhalten. Es erscheint plausibel, dass Studierende hiervon profitieren, und zwar selbst dann, wenn das Feedback von Betreuer und Bewerter sehr stark konvergieren. Durch konvergierendes Feedback von zwei verschiedenen, unabhängig voneinander urteilenden Lehrpersonen können Studierende nachdrücklich reflektiert bekommen, dass das Einhalten bestimmter philosophischer Standards wirklich wichtig ist. Als anekdotische Evidenz hierfür sei der Fall eines Studierenden genannt, der beschloss, das kritische Feedback der betreuenden Person in den Wind zu schlagen, nach Abgabe seiner Arbeit von der bewertenden Person mit genau demselben kritischen Feedback konfrontiert wurde, und auf diese Weise zu der Erkenntnis gelangte, dass er „wirklich auf seinen Betreuer hätte hören sollen.“
Im schwedischen System kommt auf der Ebene der Doktorarbeiten hinzu, dass die Bewerter in aller Regel externe Personen sind und Experten für den Bereich der Arbeit. Hierdurch wird einerseits die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass Doktorarbeiten „durchgewunken“ werden, die relevante Standards nicht erfüllen, und gleichzeitig Druck auf Betreuer ausgeübt, auf eine Weise zu betreuen, die die Wahrscheinlichkeit maximiert, dass die Arbeit auch dem Urteil einer externen Expertin standhält. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Doktoranden detailliertes Feedback von Personen erhalten, die Experten für den Bereich ihrer Arbeit sind, was gerade auch für angestrebte Veröffentlichungen enorm hilfreich sein kann.
Natürlich gibt es auch im deutschen akademischen System Mechanismen, die sehr ähnliche Effekte haben, wie z.B. der an vielen Orten obligatorische Zweitbetreuer/-bewerter für Abschlussarbeiten. Aber insbesondere auf Ebene der Bachelorarbeiten finden sich im deutschsprachigen Raum nach wie vor Ausnahmen von diesem Erfordernis. Zu erwähnen sei auch, dass es im deutschen System an manchen Orten die Regel gibt, dass bei einer mit „summa“ bewertenden Doktorarbeit eine externe Person hinzugezogen werden muss, um Noteninflation vorzubeugen. Allerdings gibt es, anders als im schwedischen System, keinen Mechanismus, der sicherstellt, dass alle Doktoranden von mindestens einer Person bewertet werden, die kein Teil des jeweiligen Instituts ist und zugleich Expertin für das Thema der Arbeit.
Ein Vorbehalt: Philosophische Heterogenität und divergierende Bewertungskriterien
Zuletzt sei jedoch auch noch ein möglicher Nachteil einer Trennung von Betreuer- und Bewerterrolle genannt. Wenn Betreuer und Bewerter sehr unterschiedliche philosophische Standards haben, dann kann eine solche Trennung für einzelne Studierende Nachteile mit sich bringen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Studierende, basierend auf dem Feedback ihres Betreuers, eine Arbeit verfassen, die zwar nach den Standards des Betreuers eine (sehr) gelungene philosophische Abschlussarbeit darstellt, aber nicht nach denen des Bewerters.
Das Risiko, dass solche Szenarien eintreffen, erhöht sich mit steigender philosophischer Heterogenität eines Instituts. Aber selbst an Orten, an denen sich Lehrende grundsätzlich einig darüber sind, welche Standards eine gelungene philosophische Abschlussarbeit erfüllen muss, können abgeschwächte Varianten des gerade beschriebenen Szenarios auftreten. Zum Beispiel sind Fälle denkbar, in denen die bewertende Person bestimmte Kriterien (z.B. Originalität) stärker gewichtet als die betreuende Person, eine Fragestellung, die die betreuende Person spannend fand, uninteressant findet, oder ganz einfach etwas strenger bewertet als die betreuende Person es tun würde.
Dass es in Einzelfällen zu solchen Szenarien kommt und einzelne Studierende hierdurch Nachteile erfahren, wird sich nicht ganz verhindern lassen. Aber es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die Institute ergreifen können, um die Wahrscheinlichkeit hierfür zu reduzieren. Zum Beispiel kann darauf geachtet werden, dass Studierende stets von einer Person bewertet werden, die hinreichend ähnliche philosophische Standards hat wie die betreuende Person. Es kann ein informeller Austausch zwischen Betreuer und Bewerter über zugrunde gelegte Standards stattfinden (wobei in diesem Fall darauf geachtet werden muss, dass keine urteilsverzerrenden Informationen ausgetauscht werden). Und zuletzt kann sich ein Institut bemühen, sich auf gemeinsame, möglichst gut ausgearbeitete und möglichst transparente Standards für Abschlussarbeiten zu einigen, wofür es auch unabhängige gute Gründe gibt.
Fazit: Die Vorteile überwiegen deutlich
Am Ende dieses Beitrags steht folgendes Fazit: Die Vorteile einer Trennung von Betreuer- und Bewerterrolle überwiegen klar. Als wichtigste Vorteile erweisen sich, erstens, ein besserer Schutz von Studierenden gegen verschiedene Formen von Bewerterbias, und, zweitens, eine Reduktion von Betreuermacht; weitere Vorteile sind doppeltes Feedback und stärkere Qualitätskontrolle. Zwar kann eine Trennung von Betreuer- und Bewerterrolle in Einzelfällen Nachteile mit sich bringen, insbesondere an Instituten mit größerer philosophischer Heterogenität. Aber es gibt Maßnahmen, mit denen entsprechende Risiken verringert werden können.
Das schwedische akademische System ist nicht das einzige System, dass sicherstellt, dass Betreuer und Bewerter von Abschlussarbeiten nicht personal identisch sind. Ähnliche Regeln gibt es u.a. auch in Norwegen und Großbritannien. Es wird Zeit, dass das deutsche akademische System nachzieht…
Zur Person
Hannah Altehenger (https://hannah-altehenger.de/) forscht aktuell an der Universität Umeå (Schweden) im Rahmen eines Feodor Lynen-Stipendiums der Alexander von Humboldt-Stiftung. In ihren Forschungen beschäftigt sie sich derzeit vor allem mit Fragen der moralischen Verantwortung und der Zukunft von Arbeit im Zeitalter von KI.
Veröffentlicht unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-SA 4.0.
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